Norm
ABGB §1072Rechtssatz
Der Gesellschaftsvertrag kann die Übertragbarkeit einer Kommanditbeteiligung auch andere Gesellschafter zulassen. Hiebei kann der Gesellschaftsvertrag auch vorsehen, daß der übernehmende Gesellschafter jenen Kaufpreis zu bieten hat, den ein Dritter zu zahlen bereit und in der Lage ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0020377Dokumentnummer
JJR_19790627_OGH0002_0010OB00638_7900000_001