RS OGH 1979/6/27 10Os75/79

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Veröffentlicht am 27.06.1979
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Rechtssatz

Keine Freiwilligkeit, wenn der Täter vom Verfälschen des Reisepasses deshalb Abstand nimmt, weil ihm die vorangehenden Radierungen nicht gelungen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0090150

Dokumentnummer

JJR_19790627_OGH0002_0100OS00075_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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