RS OGH 1979/6/27 1Ob4/79, 1Ob25/81, 1Ob72/12p

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Veröffentlicht am 27.06.1979
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Norm

B-VG Art10 Abs1 Z9

Rechtssatz

Maßnahmen, welche die Sicherungen des allgemeinen Verkehrs auf der Straße betreffen und die hiezu erforderlichen verkehrspolizeilichen Anordnungen sind dem Kompetenztatbestand "Straßenpolizei" zuzuordnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0053252

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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