RS OGH 1979/7/5 7Ob622/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.07.1979
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Norm

ABGB §521 B
ABGB §936
ABGB §1090 IIe
ABGB §1284 Ae

Rechtssatz

Die bei bäuerlichen Übergabsverträgen den Unvergleichsfall betreffende Rechtsprechung ist auf Bestandsverträge oder gemischte Verträge mit überwiegenden Bestandrechtseöementen selbst dann nicht anwendbar, wenn der Bestandnehmer den Bestandzins in Form von persönlichen ( ausgedingsähnlichen ) Leistungen zu erbringen hat. Bei diesen Verträgen bildet nämlich die Verweigerung der als Bestandzins bedungenen Leistungen durch den Bestandnehmer einen wichtigen Grund für die vorzeitige Vertragsauflösung.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 622/79
    Entscheidungstext OGH 05.07.1979 7 Ob 622/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0011839

Dokumentnummer

JJR_19790705_OGH0002_0070OB00622_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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