RS OGH 1979/7/9 Bkd28/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.1979
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Norm

DSt 1872 §2 B
RAO §10 Abs1

Rechtssatz

Wenn ein Rechtsanwalt bis kurz vor Ausgleichseröffnung die Ausgleichsverwalter und später als Masseverwalter die Rechte der Gläubiger gegen seine bisherige Klientin wahrzunehmen hatte, so begründet dies den Verdacht eines Disziplinarvergehens. Auch die Geltendmachung von eigenen Forderungen und die Durchsetzung der Forderungen der Konkursgläubiger gegen seine ehemalige Klientin ist standesrechtlich in der gleichen Richtung zu beurteilen.

Entscheidungstexte

  • Bkd 28/79
    Entscheidungstext OGH 09.07.1979 Bkd 28/79
    Veröff: AnwBl 1980,116

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0055264

Dokumentnummer

JJR_19790709_OGH0002_000BKD00028_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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