RS OGH 1989/3/14 4Ob302/79, 4Ob121/88

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Veröffentlicht am 10.07.1979
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Norm

EWG-Abk allg
UrhG §16 Abs3

Rechtssatz

Das Entstehen und die Ausübung von Urheberrechten im weiteren Sinn - jedenfalls insoweit, als die dabei vereinbarten Beschränkungen über den Inhalt des Schutzrechtes nicht hinausgehen - unterliegen nicht dem "Globalabkommen"; insbesondere wird § 16 Abs 3 UrhG von § 5 Abs 2, § 24 Abs 2 KartG in keiner Weise überlagert.Das Entstehen und die Ausübung von Urheberrechten im weiteren Sinn - jedenfalls insoweit, als die dabei vereinbarten Beschränkungen über den Inhalt des Schutzrechtes nicht hinausgehen - unterliegen nicht dem "Globalabkommen"; insbesondere wird Paragraph 16, Absatz 3, UrhG von Paragraph 5, Absatz 2,, Paragraph 24, Absatz 2, KartG in keiner Weise überlagert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0060323

Dokumentnummer

JJR_19790710_OGH0002_0040OB00302_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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