RS OGH 1989/3/14 4Ob302/79, 4Ob121/88

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Veröffentlicht am 10.07.1979
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Norm

UrhG §16 Abs1
UrhG §16 Abs3
UrhG §24
UrhG §26

Rechtssatz

Da Rechtsnehmer mit örtlich beschränkter Verbreitungsbefugnis zum Inverkehrbringen von Werkstücken nur innerhalb des ihnen vertraglich zugewiesenen Gebietes "berechtigt" sind, kann ihre Zustimmung zu Veräußerungen außerhalb dieses Gebietes nicht zum "Verbrauch" des Verbreitungsrechtes des Urhebers oder der sonstigen "Berechtigten" führen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0076940

Dokumentnummer

JJR_19790710_OGH0002_0040OB00302_7900000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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