RS OGH 1979/7/11 6Ob621/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.07.1979
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Norm

ABGB §1295 IId3
StVO §93 Abs1

Rechtssatz

Ein Cafehausbesitzer ist verpflichtet, nach einem den ganzen Tag über anhaltenden Schneefall (der Schneezuwachs betrug von sieben Uhr bis zweiundzwanzig Uhr ca fünfzehn Zentimeter), abends nochmals den sehr stark begangenen Gehsteig zu bestreuen, wenn sich unter der Neuschneedecke bekanntermaßen eine alte Glatteisschichte befindet.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 621/79
    Entscheidungstext OGH 11.07.1979 6 Ob 621/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0023222

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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