RS OGH 2025/6/4 1Ob659/79 (1Ob661/79); 6Ob526/86; 6Ob708/89; 8Ob169/01p; 6Ob126/20b; 6Ob64/25t

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Veröffentlicht am 13.07.1979
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Rechtssatz

Die Prozeßfähigkeit einer Partei muß nur im Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht an den Rechtsanwalt gegeben gewesen sein, ihr späterer Verlust während des Rechtsstreites ist ohne Belang.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0035154

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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