RS OGH 2014/10/21 6Ob568/79 (6Ob608/79), 1Ob89/06d, 2Ob232/08v, 10Ob52/14s

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Veröffentlicht am 30.08.1979
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Rechtssatz

Der gerichtliche Beschluss über eine Aufkündigung wird der Rechtskraft teilhaftig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0041540

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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