RS OGH 1979/8/30 7Ob695/79

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Veröffentlicht am 30.08.1979
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Norm

ABGB §861
ABGB §1054

Rechtssatz

Mit Bestellung entsprechend dem Anbot und Ausführung der Bestellung wird der Kaufvertrag gem § 1054 ABGB zu diesen Bedingungen perfekt. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß die Ware bei der Lieferung vom Verkäufer anders bezeichnet wurde, wenn dem Besteller klar war, daß mit dieser Lieferung die Bestellung ausgeführt werden sollte und diese Lieferung der Bestellung auch tatsächlich entsprochen hat.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 695/79
    Entscheidungstext OGH 30.08.1979 7 Ob 695/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0014001

Dokumentnummer

JJR_19790830_OGH0002_0070OB00695_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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