Norm
ABGB §861Rechtssatz
Mit Bestellung entsprechend dem Anbot und Ausführung der Bestellung wird der Kaufvertrag gem § 1054 ABGB zu diesen Bedingungen perfekt. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß die Ware bei der Lieferung vom Verkäufer anders bezeichnet wurde, wenn dem Besteller klar war, daß mit dieser Lieferung die Bestellung ausgeführt werden sollte und diese Lieferung der Bestellung auch tatsächlich entsprochen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0014001Dokumentnummer
JJR_19790830_OGH0002_0070OB00695_7900000_001