RS OGH 1979/9/4 9Os34/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.1979
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Rechtssatz

Eine aus irrealer Sicht gehegte Hoffnung aus positiven Sachausgang schließt bedingten Vorsatz in bezug auf einen negativen nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0089240

Dokumentnummer

JJR_19790904_OGH0002_0090OS00034_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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