Rechtssatz
Straflosigkeit eines Beteiligten verlangt nicht nur, dass dieser seinen Tatbeitrag abbricht, sondern auch die Vollendung der Straftat durch die anderen verhindert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0090513Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.10.2020