RS OGH 1979/9/11 5Ob615/79, 5Ob527/81, 9ObA104/90

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Veröffentlicht am 11.09.1979
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Norm

ABGB §878
ABGB §936 I
ABGB §1295 IIf7a

Rechtssatz

Die Haftung für Vertrauensschaden wegen der Unterlassung des Abschlusses eines in Aussicht genommenen Vertrages scheidet ( Größenschluß aus § 936 ABGB ) aus , wenn sich die in dieser Bestimmung genannten Umstände geändert haben oder der Abbrechende des Zutrauen zu seinem in Aussicht genommenen Vertragspartner verloren hat .

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0016411

Dokumentnummer

JJR_19790911_OGH0002_0050OB00615_7900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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