RS OGH 1979/9/11 5Ob23/79

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Veröffentlicht am 11.09.1979
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Rechtssatz

Die Zulässigkeit eines gegen einen bestätigenden Beschluß eingebrachten Revisionsrekurses ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn eine meritorische Behandlung gemäß § 16 AußStrG schon wegen § 11 AußStrG ausscheidet.Die Zulässigkeit eines gegen einen bestätigenden Beschluß eingebrachten Revisionsrekurses ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn eine meritorische Behandlung gemäß Paragraph 16, AußStrG schon wegen Paragraph 11, AußStrG ausscheidet.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 23/79
    Entscheidungstext OGH 11.09.1979 5 Ob 23/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0084491

Dokumentnummer

JJR_19790911_OGH0002_0050OB00023_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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