Rechtssatz
Nur wer mehr als seinen Anteil bezahlt hat, kann Regreß nehmen, nicht aber derjenige, der nur seinen Anteil oder nicht einmal diesen bezahlte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0017404Im RIS seit
12.09.1979Zuletzt aktualisiert am
29.09.2023