RS OGH 1979/9/12 1Ob686/79, 7Ob716/83, 3Ob146/01v, 3Ob152/09p, 3Ob72/14f, 7Ob118/16b, 7Ob152/18f (7O

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Veröffentlicht am 12.09.1979
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Norm

ABGB §878
ABGB §918 Ia
ABGB §918 IIa

Rechtssatz

§ 878 ABGB handelt von der ursprünglichen (anfänglichen), im Zeitpunkte des Geschäftsabschlusses bereits bestehenden (absoluten) Unmöglichkeit der versprochenen Leistung, die das Zustandekommen des Rechtsgeschäftes überhaupt in Frage stellt, während die nachträgliche Unmöglichkeit in den Bereich der Leistungsstörungen gehört.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0016422

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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