Norm
ABGB §1491Rechtssatz
Zur Einhaltung der Verfallsfrist genügt es, wenn der Dienstnehmer gegenüber seinem Dienstgeber Ansprüche auf kollektivvertragliche Entlohnung geltend macht, auch wenn diese Ansprüche zunächst auf einen anderen KollV gestützt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0034476Dokumentnummer
JJR_19790925_OGH0002_0040OB00008_7900000_001