RS OGH 2024/6/25 8Ob211/79; 8Ob112/81; 2Ob66/82; 8Ob75/82 (8Ob76/82); 1Ob17/94; 2Ob260/06h; 2Ob35/09

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Veröffentlicht am 27.09.1979
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Norm

StVO §38

Rechtssatz

Bei einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung ergibt sich die Beantwortung der Frage, wer fahren darf und wer anzuhalten hat, ausschließlich aus § 38 StVO.Bei einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung ergibt sich die Beantwortung der Frage, wer fahren darf und wer anzuhalten hat, ausschließlich aus Paragraph 38, StVO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0075067

Im RIS seit

27.09.1979

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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