Rechtssatz
Das StGB hat eine allgemeine Regelung der Konkurrenz vermieden und nur an wenigen Stellen dazu Detailregelungen getroffen. Das Fehlen einer ausdrücklichen Regelung hat daher keine normative Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0090564Im RIS seit
27.09.1979Zuletzt aktualisiert am
17.11.2023