RS OGH 1979/9/28 13Os100/79

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Veröffentlicht am 27.09.1979
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Rechtssatz

Das StGB hat eine allgemeine Regelung der Konkurrenz vermieden und nur an wenigen Stellen dazu Detailregelungen getroffen. Das Fehlen einer ausdrücklichen Regelung hat daher keine normative Bedeutung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0090564

Im RIS seit

27.09.1979

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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