RS OGH 1979/10/2 9Os146/79

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Veröffentlicht am 02.10.1979
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Norm

StGB §128 A

Rechtssatz

Querschnittlähmung allein muß nicht unbedingt einen im § 128 (1) 1 StGB genannten Zustand begründen. Es kommt vielmehr darauf an, ob das Opfer nach den Umständen des konkreten Falles gerade dadurch außerstande gesetzt war, seinen Besitz gegen gewaltlose Wegnahme zu schützen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0093642

Dokumentnummer

JJR_19791002_OGH0002_0090OS00146_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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