Norm
ABGB §870 DIRechtssatz
Die Drohung ist unter anderem dann "ungerecht", wenn sie das Verbrechen der Erpressung verwirklicht oder sonst einen rechtswidrigen Zwang darstellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0014846Dokumentnummer
JJR_19791002_OGH0002_0020OB00542_7900000_001