RS OGH 2022/9/28 2Ob542/79 (2Ob543/79), 5Ob569/84 (5Ob570/84), 7Ob530/90, 7Ob138/99s, 2Ob83/06d, 10O

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Veröffentlicht am 02.10.1979
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Rechtssatz

Ein Recht ist strittig oder zweifelhaft, wenn die Parteien sich nicht darüber einigen können, ob oder in welchem Umfang es entstanden ist oder noch besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0032654

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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