RS OGH 2005/1/20 3Ob569/79, 5Ob775/81, 1Ob694/84, 1Ob626/87, 6Ob596/89, 10Ob188/00w, 8Ob108/04x

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Veröffentlicht am 03.10.1979
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Rechtssatz

Der Umstand, daß der Bestandgeber nicht auch das relativ geringwertige Inventar beistellte, sondern daß der Bestandnehmer dieses direkt von der früheren Pächterin erwerben mußte, schließt die Annahme eines Pachtverhältnisses nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0020388

Dokumentnummer

JJR_19791003_OGH0002_0030OB00569_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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