Norm
ABGB §26Rechtssatz
Die Mitglieder eines Vereins sind diesem gegenüber zur Treue verpflichtet, wobei diese Loyalitätspflicht umso größer ist, je wichtiger deren Stellung im Verein ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0009151Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.06.2017