RS OGH 1979/10/4 7Ob784/78, 5Ob566/87, 4Ob71/12p, 6Ob62/17m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1979
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Norm

ABGB §26
ABGB §1210
VerG §1

Rechtssatz

Die Mitglieder eines Vereins sind diesem gegenüber zur Treue verpflichtet, wobei diese Loyalitätspflicht umso größer ist, je wichtiger deren Stellung im Verein ist.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 784/78
    Entscheidungstext OGH 04.10.1979 7 Ob 784/78
  • 5 Ob 566/87
    Entscheidungstext OGH 14.07.1987 5 Ob 566/87
    Auch
  • 4 Ob 71/12p
    Entscheidungstext OGH 02.08.2012 4 Ob 71/12p
    Auch
  • 6 Ob 62/17m
    Entscheidungstext OGH 19.04.2017 6 Ob 62/17m
    Vgl; Beisatz: Hier: Politische Partei. Ein Parteiausschlussgrund liegt bei innerparteilicher Kritik nicht erst dann vor, wenn eine Äußerung auch nach § 1330 ABGB untersagt werden könnte. Aufgrund der Loyalitätspflicht gegenüber der Partei sind an die eigenen Parteimitglieder strengere Maßstäbe anzulegen (Hier: öffentliche Bezeichnung der Parteiführung als „Bande“, die sich „mies“ verhalte – Parteiausschluss berechtigt). (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0009151

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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