Norm
ABGB §364c B3Rechtssatz
Der Käufer kann durch eine - rechtzeitige - Klage auf Abschluß des Hauptvertrages die Zuhaltung des Vorvertrages erreichen, ohne daß dabei - vorerst - das eingetragene Veräußerungs- und Belastungsverbot im Wege steht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0010750Dokumentnummer
JJR_19791016_OGH0002_0040OB00509_7900000_001