RS OGH 1979/10/16 4Ob509/79

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Veröffentlicht am 16.10.1979
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Norm

ABGB §364c B3

Rechtssatz

Der Käufer kann durch eine - rechtzeitige - Klage auf Abschluß des Hauptvertrages die Zuhaltung des Vorvertrages erreichen, ohne daß dabei - vorerst - das eingetragene Veräußerungs- und Belastungsverbot im Wege steht.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 509/79
    Entscheidungstext OGH 16.10.1979 4 Ob 509/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0010750

Dokumentnummer

JJR_19791016_OGH0002_0040OB00509_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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