RS OGH 1979/10/16 4Ob509/79

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Veröffentlicht am 16.10.1979
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Norm

ABGB §936 VIIa

Rechtssatz

Wer eine Liegenschaft in Kenntnis eines im Grundbuch eingetragenen Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes kauft, ohne sich vorher der Zustimmung des Verbotsberechtigten zu versichern oder doch wenigstens auf entsprechenden Zusagen des Verkäufers zu bestehen, nimmt auch eine Versagung dieser notwendigen Einwilligung in Kauf. Wird in der Folge die Zustimmung tatsächlich versagt, besteht kein gerechtfertigter Anlaß, unter Hinweis auf "geänderte Verhältnisse" vom Vorvertrag abzustehen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 509/79
    Entscheidungstext OGH 16.10.1979 4 Ob 509/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0018867

Dokumentnummer

JJR_19791016_OGH0002_0040OB00509_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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