RS OGH 1979/10/17 10Os128/79, 9Os3/87, 13Os114/88, 12Os131/09w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.1979
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Norm

StGB §141 A1
StGB §150

Rechtssatz

Ob "Not" vorliegt, ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen; es kommt daher nicht (allein) auf das Empfinden des Täters an, sondern darauf, ob in der Lage des Täters von einem mit rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten zu erwarten wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0094451

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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