Norm
ABGB §1295 Ia3aRechtssatz
Keine Haftung wegen Nichtbeachtung der gesteigerten Sorgfaltspflicht nach § 9 Abs 2 EKHG, wenn es am ursächlichen Zusammenhang zwischen dieser Nichtbeachtung und dem Unfall fehlt.Keine Haftung wegen Nichtbeachtung der gesteigerten Sorgfaltspflicht nach Paragraph 9, Absatz 2, EKHG, wenn es am ursächlichen Zusammenhang zwischen dieser Nichtbeachtung und dem Unfall fehlt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0022847Dokumentnummer
JJR_19791018_OGH0002_0080OB00168_7900000_001