RS OGH 1979/10/18 8Ob168/79

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Veröffentlicht am 18.10.1979
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Rechtssatz

Keine Haftung wegen Nichtbeachtung der gesteigerten Sorgfaltspflicht nach § 9 Abs 2 EKHG, wenn es am ursächlichen Zusammenhang zwischen dieser Nichtbeachtung und dem Unfall fehlt.Keine Haftung wegen Nichtbeachtung der gesteigerten Sorgfaltspflicht nach Paragraph 9, Absatz 2, EKHG, wenn es am ursächlichen Zusammenhang zwischen dieser Nichtbeachtung und dem Unfall fehlt.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 168/79
    Entscheidungstext OGH 18.10.1979 8 Ob 168/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0022847

Dokumentnummer

JJR_19791018_OGH0002_0080OB00168_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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