RS OGH 1979/10/18 7Ob765/79

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Veröffentlicht am 18.10.1979
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Norm

AnfO §1
AnfO §8
  1. AnfO Art. 18 § 1 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021
  1. AnfO § 8 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021

Rechtssatz

Die Anfechtungsklage hat nur insoferne subsidiären Charakter, als sie nur unter der Voraussetzung des § 8 AnfO erhoben werden kann. Der subsidiäre Charakter hängt aber nicht davon ab, daß etwa unter anderem sachlichen Gesichtspunkten gegen den Anfechtungsgegner ein selbständiger Anspruch erhoben werden könnte.Die Anfechtungsklage hat nur insoferne subsidiären Charakter, als sie nur unter der Voraussetzung des Paragraph 8, AnfO erhoben werden kann. Der subsidiäre Charakter hängt aber nicht davon ab, daß etwa unter anderem sachlichen Gesichtspunkten gegen den Anfechtungsgegner ein selbständiger Anspruch erhoben werden könnte.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 765/79
    Entscheidungstext OGH 18.10.1979 7 Ob 765/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0050537

Dokumentnummer

JJR_19791018_OGH0002_0070OB00765_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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