Norm
StPO §294 Abs2Rechtssatz
Auch wenn die erhobene Berufung eines Angeklagten nach § 294 Abs 4 zurückgewiesen wurde, kann er gleichzeitig gemäß § 295 Abs 1 StPO begünstigt werden.Auch wenn die erhobene Berufung eines Angeklagten nach Paragraph 294, Absatz 4, zurückgewiesen wurde, kann er gleichzeitig gemäß Paragraph 295, Absatz eins, StPO begünstigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0100427Dokumentnummer
JJR_19791018_OGH0002_0130OS00125_7900000_001