RS OGH 1979/10/23 9Os123/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.1979
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Norm

FinStrG §19 Abs3

Rechtssatz

Bloße Feststellung des Einkaufswerts des Verfallsobjekts ist nicht ausreichend, weil dieser auch höher als der an Angebot und Nachfrage sich orientierende Wert sein könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0086380

Dokumentnummer

JJR_19791023_OGH0002_0090OS00123_7800000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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