RS OGH 1979/10/24 6Ob668/79

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Veröffentlicht am 24.10.1979
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Norm

ABGB §859

Rechtssatz

Verpflichtung, die vereinbarte Übertragung von Teilunternehmungen samt Geschäftsräumlichkeiten vorzunehmen, auch wenn die zuständigen Stellen ( Schulbehörde ) die ( Mit- )Übernahme der in den Geschäftsräumlichkeiten geführten Lehrmittelstellen noch nicht genehmigt haben.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 668/79
    Entscheidungstext OGH 24.10.1979 6 Ob 668/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0013932

Dokumentnummer

JJR_19791024_OGH0002_0060OB00668_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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