RS OGH 2025/9/18 6Ob685/79; 4Ob58/80; 1Ob637/81; 2Ob595/84 (2Ob596/84); 5Ob565/88; 6Ob523/95; 7Ob201

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Veröffentlicht am 24.10.1979
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Rechtssatz

Ein vom Gericht zweiter Instanz gefällter nicht abgesondert anfechtbarer Beschluss kann erst gemeinsam mit der nächsten abgesondert anfechtbaren Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz im Rechtsmittelweg bekämpft werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0043724

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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