RS OGH 1979/10/30 1Ob714/79, 8Ob157/99t

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Veröffentlicht am 30.10.1979
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Norm

ABGB §1041 A1
KO §44 Abs2
KO §46 Abs1 Z5

Rechtssatz

§ 46 Abs 1 Z 5 KO gewährt dem Aussonderungsberechtigten der die Ersatzaussonderung nicht geltend machen kann, unter bestimmten Voraussetzungen einen Bereicherungsanspruch. Wenn der Masseverwalter eine fremde Sache veräußert und den Preis so eingezogen hat, sodaß er in der Masse nicht mehr "ausscheidbar gesondert" vorhanden ist, liegt Bereicherung der Masse vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019899

Dokumentnummer

JJR_19791030_OGH0002_0010OB00714_7900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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