RS OGH 1979/11/7 10Os138/79

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Veröffentlicht am 07.11.1979
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Rechtssatz

Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO (Maßnahme nach § 290 StPO), wenn die fälschlich angelastete Handlung unrichtig subsumiert wurde und dadurch dem Täter irrig das Verbrechen des § 297 StGB angelastet wurde.Nichtigkeit nach Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 10, StPO (Maßnahme nach Paragraph 290, StPO), wenn die fälschlich angelastete Handlung unrichtig subsumiert wurde und dadurch dem Täter irrig das Verbrechen des Paragraph 297, StGB angelastet wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0096645

Dokumentnummer

JJR_19791107_OGH0002_0100OS00138_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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