Norm
ABGB §1400 BRechtssatz
Das Dokumenten - Akkreditiv hat einen Zahlungseffekt und einen Sicherungseffekt zu erfüllen. Trotzdem muss der im Akkreditiv angeführte Betrag nicht unbedingt dem Kaufpreis einschließlich der auflaufenden Transportkosten entsprechen, wenn sich der Verkäufer mit einem geringeren Betrag zufrieden gibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0032904Zuletzt aktualisiert am
09.12.2009