RS OGH 1979/11/7 6Ob513/79

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Veröffentlicht am 07.11.1979
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Norm

ABGB §1170a

Rechtssatz

Solange die Pauschalpreisvereinbarung als solche nicht unanwendbar geworden ist, wird man dem vertraglich festgelegten Äquivalenzverhältnis im Fall einer Einzelpreisabrechnung nur dann gerecht, wenn jede Einzelpreisposition im selben Verhältnis gekürzt wird wie die Gesamtsumme der Anbotspreise zum Pauschalpreis.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 513/79
    Entscheidungstext OGH 07.11.1979 6 Ob 513/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0021939

Dokumentnummer

JJR_19791107_OGH0002_0060OB00513_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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