Rechtssatz
Schädigung des Versicherers, wodurch dieser zwar nicht leistungsfrei wird, wohl aber seine Regreßansprüche (hier: gemäß § 67 Abs 1 VersVG) verliert.Schädigung des Versicherers, wodurch dieser zwar nicht leistungsfrei wird, wohl aber seine Regreßansprüche (hier: gemäß Paragraph 67, Absatz eins, VersVG) verliert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0094463Dokumentnummer
JJR_19791108_OGH0002_0130OS00143_7900000_001