Rechtssatz
Für § 15 StGB, § 6 SGG ist es ohne Belang, ob der Kaufwerber des Suchtgiftes auch tatsächlich willens war, das angebotene Suchtgift zu übernehmen und in Verkehr zu setzen.Für Paragraph 15, StGB, Paragraph 6, SGG ist es ohne Belang, ob der Kaufwerber des Suchtgiftes auch tatsächlich willens war, das angebotene Suchtgift zu übernehmen und in Verkehr zu setzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0088414Dokumentnummer
JJR_19791108_OGH0002_0130OS00111_7900000_002