Norm
ABGB §863 ARechtssatz
Ein Bescheid kann zwar, soweit sich aus einschlägigen Gesetzen nichts anderes ergibt, auch die Genehmigung einer stillschweigend zustande-gekommenen rechtsgeschäftlichen Erklärung zu Gegenstand haben aber seinerseits nicht durch Stillschweigen - etwa durch bloße Untätigkeit der Genehmigungsbehörde bei Kenntnis des genehmigungspflichtigen Sachverhaltes - erlassen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0014179Dokumentnummer
JJR_19791112_OGH0002_0010OB00032_7900000_002