RS OGH 1979/11/12 1Ob757/79

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Veröffentlicht am 12.11.1979
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Norm

ABGB §957
ABGB §970

Rechtssatz

Keine stillschweigende Übernahme einer Verwahrungspflicht für einen wertvollen Pelzmantel durch einen Hotelier einem Hotelgast gegenüber, der vom Zahlkellner in der Neujahrsnacht ausdrücklich aufgefordert wurde, den Mantel bei sich zu behalten, und ihn auch im Hotelzimmer verwahren hätte können, ihn aber an eine Garderobe hängte, die gegenüber der nach Mitternacht nicht mehr besetzt Rezeption liegt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 757/79
    Entscheidungstext OGH 12.11.1979 1 Ob 757/79
    Veröff: EvBl 1980/91 S 297

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019362

Dokumentnummer

JJR_19791112_OGH0002_0010OB00757_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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