Norm
AußStrG §18 ARechtssatz
Im Mietzinsüberprüfungsverfahren nach den § 24 ff MG wird die Überschreitung des gesetzlichen zulässigen Mietzinses in dem dort festgestellten Ausmaß und damit die Unzulässigkeit der freien Mietzinsvereinbarung bindend festgestellt.Im Mietzinsüberprüfungsverfahren nach den Paragraph 24, ff MG wird die Überschreitung des gesetzlichen zulässigen Mietzinses in dem dort festgestellten Ausmaß und damit die Unzulässigkeit der freien Mietzinsvereinbarung bindend festgestellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0007220Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.02.2019