RS OGH 1979/11/15 13Os121/79

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Veröffentlicht am 15.11.1979
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Rechtssatz

Im Hinblick auf § 84 Abs 1 StPO ist es ohne Bedeutung, ob jemand bei einer zur Anzeige verpflichteten Behörde bloß fälschlich einen (der Verfolgung dienenden) Sachverhalt schildert, oder ob er auch auf einer "Anzeige" besteht.Im Hinblick auf Paragraph 84, Absatz eins, StPO ist es ohne Bedeutung, ob jemand bei einer zur Anzeige verpflichteten Behörde bloß fälschlich einen (der Verfolgung dienenden) Sachverhalt schildert, oder ob er auch auf einer "Anzeige" besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0096726

Dokumentnummer

JJR_19791115_OGH0002_0130OS00121_7900000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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