Norm
ABGB §364c B2Rechtssatz
Eine stillschweigende Zustimmung des Verbotsberechtigten zur Exekutionsführung ist möglich, sondern lediglich die Prüfung dieser Frage im Exekutionsverfahren ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0002487Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.03.2015