RS OGH 1979/11/22 13Os149/79, 11Os50/85, 12Os164/87

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Veröffentlicht am 22.11.1979
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Norm

StGB §72 Abs2

Rechtssatz

Die Auflösung der Lebensgemeinschaft verlangt nicht auch die sofortige Aufgabe der Wohnungsgemeinschaft (hier: dem ehemaligen Lebensgefährten war gestattet worden, die Nacht noch in der früher gemeinsam benützten Wohnung zu verbringen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0092215

Dokumentnummer

JJR_19791122_OGH0002_0130OS00149_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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