RS OGH 1979/11/27 5Ob724/79, 3Ob223/97h, 5Ob14/15t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.1979
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Norm

ABGB §999
ABGB §1333
ABGB §1334
EVHGB Art8 Nr2
ZPO §405 DIIIa5

Rechtssatz

Das Begehren des verschuldeten Verzögerungsschadens begreift - als minus - das Begehren auf gesetzliche Verzugszinsen (bei beiderseitigen Handelsgeschäften in der Höhe von fünf Prozent) in sich, die dem Gläubiger einer Geldforderung - auch einer Forderung in ausländischer Währung nach § 1333 ABGB ab Eintritt des objektiven Verzuges gebühren, ohne dass er einen Schaden nachzuweisen hätte. Die gesetzlichen Verzugszinsen sind in der Währung des Kapitals zu entrichten.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 724/79
    Entscheidungstext OGH 27.11.1979 5 Ob 724/79
  • 3 Ob 223/97h
    Entscheidungstext OGH 14.07.1999 3 Ob 223/97h
    nur: Das Begehren des verschuldeten Verzögerungsschadens begreift - als minus - das Begehren auf gesetzliche Verzugszinsen in sich. (T1)
  • 5 Ob 14/15t
    Entscheidungstext OGH 23.11.2015 5 Ob 14/15t
    Auch

Schlagworte

%

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019303

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.12.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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