RS OGH 2025/10/14 9Os110/79; 9Os5/79; 10Os14/81; 12Os148/81; 10Os74/82; 10Os88/84; 9Os168/86; 10Os35

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Veröffentlicht am 27.11.1979
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Rechtssatz

Die Bereicherung, auf die der Tätervorsatz gerichtet ist, stellt das Korrelat zur Schadenszufügung dar und ist gleichsam die Kehrseite des vom Täter zugefügten Schadens, wenngleich sie (grundsätzlich) nicht unbedingt den gleichen Geldwert haben muss.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0094215

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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