Norm
ABGB §877Rechtssatz
Keine Erstattungspflicht obliegt dem Empfänger im Falle des zufälligen , ( = ) unverschuldeten Verlustes der Geldstücke , an denen er weder durch die Leistung noch durch nachträgliche Vermischung Eigentum erworben hat .
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0016351Dokumentnummer
JJR_19791128_OGH0002_0010OB00727_7900000_002