RS OGH 1979/11/28 1Ob727/79

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Veröffentlicht am 28.11.1979
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Norm

ABGB §877

Rechtssatz

Keine Erstattungspflicht obliegt dem Empfänger im Falle des zufälligen , ( = ) unverschuldeten Verlustes der Geldstücke , an denen er weder durch die Leistung noch durch nachträgliche Vermischung Eigentum erworben hat .

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 727/79
    Entscheidungstext OGH 28.11.1979 1 Ob 727/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0016351

Dokumentnummer

JJR_19791128_OGH0002_0010OB00727_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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