RS OGH 1979/11/28 6Ob704/79

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Veröffentlicht am 28.11.1979
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Norm

ABGB §1029 B4

Rechtssatz

Duldete die Ehefrau, daß ihr Gatte deshalb, weil sie die Gewerbeberechtigung besaß, sich zur Durchführung seiner Geschäfte ihrer Firma bediente, darf sie sich nicht beschwert erachten, wenn auch sie aus derartigen Geschäften in Anspruch genommen wird.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 704/79
    Entscheidungstext OGH 28.11.1979 6 Ob 704/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019722

Dokumentnummer

JJR_19791128_OGH0002_0060OB00704_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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